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Nuris Verzweiflung (7)

Nuri lächelt (1)

Nuris Glaube (5)

Nuri und der Rechtsstaat (6)

„Nein“, schreit Nuri voller Verzweiflung. „nein, es soll aufhören. Was ist das? Was machen die hier?“ und es folgen Sätze auf Farsi.

Wie ein gehetztes Tier steht er in der Ecke eines Aufenthaltsraumes. Um ihn herum vier Personen, ein Justizbeamter, eine Sozialarbeiterin, eine Übersetzerin und Herr Petr. Herr Petr, der gerade erst dazugestoßen ist, geht langsam auf ihn zu und sagt: „Ruhig Nuri, ruhig, alles wird gut“, berührt ihn und als er merkt, dass Nuri ihn nicht abwehrt, nimmt der kräftige Herr Petr den schmalen, verletzlichen Nuri in seine Arme. Einen Moment spürt Herr Petr, wie sich Nuris Muskeln anspannen, so als wolle er den großen Mann wegstoßen, aber dann geben die Muskeln nach. Dann weint Nuri tränenlos.

„Gut Nuri, gut. Alles wird gut.“

Herr Petr versteht Nuris Verzweiflung. Es ist die Scham. Diese unerträgliche Scham für das, was in den letzten Stunden gesehen ist.

Sie sind im Gericht. Nuri ist aufgeregt. Er wartet auf den Beginn seiner Verhandlung.

Er hatte um Unterstützung gebeten für den Termin seines Asylverfahrens. Seine Betreuerin und Herr Petr sind bei ihm. Eine freundliche Übersetzerin stößt hinzu. Sie warten. Sie warten auf den Anwalt, den Nuri sich ausgesucht hatte.

Eine Woche vorher was Herr Petr mit Nuri zum Anwalt gegangen. Beim Betreten der schmuddeligen Kanzlei beschleicht Herrn Petr ein ungutes Gefühl. Ein unangenehmer Mann. Uninteressiert, distanziert. Er leiert ein paar Sachen herunter. Anwälte bekommen nicht viel Geld für so einen Fall.

Sein ungutes Gefühl beruhigt Herr Petr mit den Gedanken, dass es keinen Sinn habe eine Woche vor der Verhandlung den Anwalt zu wechseln. Außerdem kostet es Nuri noch einmal Geld, was er nicht hat.

Herr Petr liest Nuris Akte und erkennt, dass Nuri viele Fehler gemacht hat. Vieles, was er Herrn Petr erzählt hat, hat er verschwiegen. Nuri hat nicht gelernt, von sich zu sprechen. Er hat stattdessen von der politischen Situation und der Bedrohungssituation für Schiiten im Allgemeinen und seine Familie im Besonderen gesprochen, nicht ahnend, dass es nur ein individuelles Asylrecht gibt. Er muss persönlich bedroht und verfolgt sein. Das muss er nachweisen. Das hat Nuri nicht verstanden. Jetzt steht es anders im Protokoll und das ist die Grundlage für die gerichtliche Entscheidung.

Nuri spekuliert: „In Hamburg gibt es Leute aus Afghanistan, vom Geheimdienst, die haben falsche Informationen weitergegeben und dafür gesorgt, dass mein Antrag abgelehnt wird“, vermutet er.

Das ist die einzig natürliche Erklärung für ihn. So kennt er es aus Afghanistan

Ob der kopfschüttelnde Widerspruch von Herrn Petr Nuris Erklärungsmauer durchdringt, bleibt unklar. Herr Petr weiß, dass Überzeugungen stärkere Feinde der Wahrheit sind als Lügen.

Nun sitzen sie also auf dem Gerichtsflur und warten auf den Anwalt. Um neun Uhr ist Termin, aber der Anwalt ist nicht da. Genau in dem Moment als der Aufruf erfolgt, erscheint ein unbekannter, ungepflegter, hagerer Mann mit langen, grauen fettigen Haaren. „Ich bin ihr Anwalt“, ruft er. „Der Kollege kann heute nicht. Ich vertrete ihn. Machen sie sich keine Sorgen. Ich kenne ihren Fall. Wir werden heute gewinnen“ und dann beginnt das Drama. Eine spontane, abgrundtiefe Abneigung gegen diesen Mann erfasste Herrn Petr, aber da er in Gerichtssachen völlig unerfahren war, traute er sich nicht, Nuri dazu zu raten, den Anwalt von seinem Mandat zu entbinden.

Der Anwalt erweist sich als völlig hirnverbrannter Idiot. Dünkelhaft und mit der felsenfesten Überzeugung, dass das Gericht korrupt, menschenverachtend und nur daran interessiert ist, Nuri nach Afghanistan zurückzuschicken, spielt er sich auf. Dafür hat er ganz offensichtlich keine Ahnung von der Materie, noch von dem Fall. Er spielt mehr den Anwalt, als dass er einer ist. Gebrüll. Herumreiten auf angeblich versäumten Fristen des Gerichts. Vorwürfe. Angeblich fehlender Aktenzugang. Getue. Befangenheitsanträge. Das ganze Instrumentarium der Unfähigkeit. Nuri interessiert ihn nicht. Nuri ist stummer Beobachter und versteht nicht. Dieses Mal, weil auch nichts zu verstehen ist. Mehrmals gibt es Verhandlungspausen in denen der Anwalt wie vom Erdboden verschwunden ist. Ratlos stehen die beklommenen Unterstützer bei Nuri und versuchen ihn aufzumuntern.

Herr Petr fragt sich erneut, ob Nuri ohne Anwalt besser vertreten wäre. Aber ein Verfahren ganz ohne Anwalt? Mittags verkündet die Richterin eine Verhandlungspause. Herr Petr muss dringend einige Telefonate führen und geht für eine Viertelstunde vor die Tür. Als er zurückkommt, ist Nuri zusammengebrochen und schreit seine Verzweiflung heraus. Die Situation wirkt bedrohlich, deshalb wurde eine Justizbeamter hinzugerufen.

Aber Nuri hat Angst. Nuri versteht nicht nur nicht, was dort vor Gericht geschieht, er ist zutiefst beschämt. Er hat Angst, dass das alles zu seinen Ungunsten ausgelegt wird, wie es in Afghanistan tagtäglich geschieht. Aber schlimmer noch ist die Scham. Respekt vor den Autoritäten ist essentieller Bestandteil seines Seins. Die peinlichen Szenen des Anwalts haben sein kulturelles Innerstes getroffen.

Als die Verhandlung wieder aufgenommen wird, ist Nuri wie betäubt. Der Anwalt taucht, wie aus dem Nichts, wieder auf. Die freundliche Richterin schlägt eine Vertagung der Verhandlung wegen Verhandlungsunfähigkeit vor, was den aufgeregten Anwalt veranlasst einen weiteren Befangenheitsantrag gegen die Richterin zu fordern.

Da platzt Herrn Petr der Kragen. Er herrscht den Anwalt an:

„Was soll das? Sehen sie nicht, wie es ihrem Mandanten geht? Was sind sie für ein schrecklicher Mensch.“

Natürlich ist so ein Zwischenruf vor Gericht nicht erlaubt, aber alle Beteiligten, außer dem Schreckgespenst von Anwalt, waren froh. Die Sitzung wurde geschlossen und der Anwalt war in gleicher Sekunde verschwunden.

Noch am selben Tag wurde die Anwaltskanzlei von Nuris Vertretung entbunden und aus Herrn Petr wurde Petr.

Fortsetzung am 1.6.2024: Nuris Scham

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Nuri und der Rechtsstaat (6)

Bisher erschienen:
Nuri lächelt (1)

Nuris Wohnung (4)
Nuris Glaube (5)

Nuri klagt gegen die Bundesrepublik Deutschland. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Juristisch nachvollziehbar.

Nuri ist, nachdem er bereits länger in Deutschland gelebt hatte, noch einmal auf inständiges Bitten seines Vaters nach Kabul zurückgekehrt. Das war, bevor die Taliban wieder die Macht an sich rissen. Der schwer kranke Vater hoffte darauf, dass sein Sohn die Nachfolge der Stiftung übernimmt. Familie wiegt schwer in diesem Kulturkreis, aber bei Nuris Rückkehr war die Situation in Kabul beängstigend geworden. Soldaten mit Maschinengewehren bewachten die Stiftung. Nuri solle, so der Vater und ein befreundeter General, lernen mit den Waffen umzugehen, um das Zentrum im Falle eines Angriffs zu schützen.

„Ich konnte das nicht. Ich kann nicht mit Waffen auf Menschen schießen. Ich wollte das nicht lernen. Es hat mir Angst gemacht.“

Wenige Wochen später floh er erneut zurück nach Deutschland. Dass das Bundesamt den Asylantrag anschließend ablehnte, ist Recht, wenn auch keine Gerechtigkeit. In Europa kann man sich nicht vorstellen, dass jemand freiwillig in ein Land zurückkehrt, wo das eigene Leben in Gefahr ist: Wer zurückkehrt, kann nicht verfolgt sein! Mit diesem Maßstab ist Nuris Zerrissenheit zwischen Treue und Angst, ein eindeutiger Beweis dafür, dass ihm keine Gefahr droht. Die europäische Vorstellung ist. dass das eigene Leben wichtiger ist als die Pflicht gegenüber der Familie. Eigennutz geht vor Fremdnutz.

Das der Druck des Vaters, der Familie, der Tradition, der Kultur so stark sein kann, dass jemand Dinge tut, die er nicht will, ist in Europa ins Unbewusste verdrängt worden. Europäer glauben sich frei von diesen Urgewalten. Das haben ihnen ihnen die Theologen und Philosophen und Literaten immer und immer wieder erzählt. Sie glauben sich frei und doch ist dieser Glaube nur eine Illusion. Auch Europäer sitzen auf einem Eisberg.

Nun, Nuri klagt. Er hat sich einen Anwalt gesucht. Irgendjemand von den Flüchtlingen hat den empfohlen, unwissend, dass einen Anwalt zu haben nicht heißt, dass der auch Nuris Interessen vertritt.

Nuri erzählt Herrn Petr vom bevorstehenden Prozess und der spürt ganz im Hintergrund den unausgesprochenen Wunsch, er möge Einfluss nehmen.

Herr Petr scheint Einfluss zu haben, auch scheint er reich zu sein, denn er hat eine große Wohnung und tausende von Büchern. Ein paar Male hat er Nuri auch in gute Restaurants eingeladen. Muss Herr Petr nicht ein mächtiger Mann sein? Herr Petr hat Beziehungen. Nuri hat erlebt, wie Herr Petr ihm innerhalb kürzester Zeit eine Wohnung besorgt hat. Das war ihm in vier Jahren nicht gelungen. Herr Petr kann Strippen ziehen. Kann er vielleicht vor Gericht etwas erreichen?

Herr Petr nimmt diese Erwartungen unterschwellig wahr und ohne genau zu wissen warum, erklärt er Nuri das Prinzip des Rechtstaats.

Was bedeutet ‚Rechtsstaat‘? Was darf ein Richter? Was bedeutet es, dass Richter keine Vorgesetzten haben? Was bedeutet es, dass Richter unabhängig sind? Was kann man gegen ein falsches Urteil tun?

Das ist anders in Afghanistan. Dort wird ein Richter so entscheiden, wie ihm ein Minister oder ein Warlord oder andere wichtige Menschen einflüstern und ihm dabei ein Bakschisch in die Hand drücken.

Das Weisungen übergeordneter Stellen oder Bestechungsversuche bei Gericht hierzulande gefährlich und Richter nur dem Gesetz verpflichtet sind, diese Bedeutung des Rechtsstaates hat Herr Petr auch erst mit Älterwerden begriffen. Diese Prinzipien zu verstehen braucht Zeit. Noch dazu braucht es Jahrhunderte, damit sie sich entwickeln können und langsam aber stetig in die Köpfe der Kultur zu sickern, bis sie als etwas Selbstverständliches wahrgenommen werden. Es ist fast eine Naturgesetz, dass man Richter nicht besticht und selbst gute und mächtige Freunde nutzen nichts, denn ‚Vor Gericht und auf hoher See, ist man allein in Gottes Hand‘.

Vor Gericht gilt das Gesetz, selbst dann, wenn es dem Richter ungerecht erscheint und selbst wenn ein einfacher Mann gegen den Herrscher klagt. Exemplarisch dafür steht der Prozess des Potsdamer Müllers gegen Friedrich den Großen, den König, der gegen den Müller verlor. Eine Anekdote, gewiss, ein Mythos, aber sie dokumentiert ein Ideal und ein tiefverwurzelte Haltung, die Nuri nur intellektuell verstehen kann. Dass ausschließlich das Gesetz gilt, dass Richter unabhängig sind, dass lernt Nuri wie binomische Formeln und begreift doch nur die Eleganz und Schönheit des sichtbaren Teils des Eisbergs.

Fortsetzung: Nuris Verzweiflung (7)

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Nuris Glaube (5)

Bisher erschien:
Nuri lächelt (1)
Nuri liest (2)
Nuri kämpft (3)
Nuris Wohnung (4)

Der Versuch von Herrn Petr sich dem Glauben von Nuri zu nähern, gleicht einer Seefahrt ohne Navigationsgeräte.

„Es stimmt nicht, was ihr sagt. Das steht nicht im Koran“, hat er wohl mutig seinem Vater und den Imamen um die Ohren gehauen, womit er sich kaum beliebt gemacht haben dürfte. „Der Koran rechtfertigt keine Regierung von Mullahs. Religion und Regierung sollten getrennt sein.“

Und immer wieder der Satz: „Sie lügen“, und er meint damit die Prediger.

Nuri geht hier nicht in eine Moschee. Er sucht den Kontakt mit Herrn Petr, dem atheistischen, schwulen Skeptiker.

„Ich habe Arabisch gelernt. Ich habe den Koran gelesen. Ich habe auch die Bibel gelesen und es gibt einen Gott, ja, aber nicht so, wie sie sagen.“

„Was macht dieser Gott?,“ fragt der Skeptiker.

„Er hat die Welt erschaffen. Er hat der Welt Gesetze gegeben. Die sollen wir befolgen.“

„Und wie sind diese Gesetze zu den Menschen gekommen?“

„Gott hat sie dem Propheten gesagt.“

„Aber du weißt Nuri, dass der Koran erst fünfzig oder achtzig Jahre nach dem Tod von Mohammed aufgeschrieben wurde. Hat da keiner in der Zwischenzeit etwas hinzugefügt oder weggelassen?“

„Nein, nein, das konnte nicht passieren, weil es Zeugen gibt. Es ist genau festgehalten, wer die Sätze des Propheten bezeugen kann und an wen die Sätze weitergegeben wurden. Das gilt für jede Sure über alle Stationen, bis der Koran niedergeschrieben wurde. Und es sind alles ehrenwerte Männer.“

„Zeugenaussagen gelten vor Gericht, als das unsicherste Beweismittel“, wirft der Skeptiker ein.

An dieser Stelle wirkt es, als würde Herr Petr ins Leere sprechen. Die Grenzen des Denkbaren sind erreicht.

Wo, so fragt sich der Mentor, sind eigentlich meine Grenzen des Denkbaren?

Bei einer späteren Begegnung legt eine unscheinbare Welle Nuris kulturellen Eisberg frei und Herr Petr erkennt für einen Moment dessen sonst unsichtbare Größe.

In irgendeinem Zusammenhang platzt es aus Nuri heraus: „Der zwölfte Mahdi wird kommen“, sagt Nuri mit der Sicherheit, die nur Gläubige haben, „das ist gewiss!“

Fasziniert sieht Herr Petr, bevor sich der größte Teil des Eisbergs wieder im Meer verbirgt.

Der zwölfte Mahdi, so wenig weiß Herr Petr, ist der Messias der Schiiten und er wird am Ende aller Zeiten kommen und zusammen mit Jesus ein Zeitalter der Gerechtigkeit einläuten.

Nuri wird nie wieder darüber sprechen.

Fortsetzung: Nuri und der Rechtsstaat (6)

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Nuris Wohnung (4)

Bisher erschien:
Nuri lächelt (1)
Nuri liest (2)
Nuri kämpft (3)

Das Telefon des Lehrerfreundes klingelt früh am Morgen. Er hebt ab und hört Gebrüll. Nuri am Apparat.

„Ich muss da rein.“
„Du musst hier gar nichts.“
„Lassen sie mich los.“
„Du hast hier nichts zu suchen, du kommst hier nicht rein. Erst in zwei Monaten.“
„Man hat gesagt, ich soll hierherkommen.“
„Nicht ohne Termin.“
Der Lehrerfreund hört ein Getümmel, er hört Gewalt. Es scheint als umklammerte jemand Nuri.

Etwas später, die atemlose, verzweifelte Stimme von Nuri.

„Ich bin vor der Ausländerbehörde. Sie lassen mich nicht rein. Sie tragen mich weg. Was soll ich machen?“

Nuris Verzweiflung springt durch die Telefonverbindung:
„Beruhige Dich, Nuri, beruhige Dich.“

„Ich habe angerufen, wie Sie mir gesagt haben und am Telefon haben sie gesagt, ich müsse vorbeikommen und jetzt lassen sie mich nicht rein. Warum sagen sie mir, dass ich vorbeikommen soll und dann lassen sie mich nicht rein?“

Und wieder öffnet sich für Nuri ein Abgrund des Nicht-Verstehens. Der ist diesmal kulturübergreifend. Selbst für den gemeinen Deutschen ist der Behördendschungel ein undurchdringliches, widersprüchliches Geflecht des kafkaesken Wahnsinns. Der Unterschied zwischen Nuri und dem Lehrer ist aber, dass es kein Sicherheitsmann je wagen würde, ihn, den Deutschen, wegzutragen.

„Was soll ich jetzt machen?“, klingt es aufgebracht durch das Telefon.

„Wir finden eine Lösung Nuri. Wir finden eine Lösung.“

Ein paar Tage zuvor hatte der Lehrerfreund, der von Nuri`s inzwischen mit ‚Herr Petr‘ angeredet wird, dem jungen Mann gesagt, dass er eine Wohnung für ihn habe. Ein Freund von Herrn Petr hatte berichtet, dass eine seiner Wohnungen leer steht. Eine kleine Einzimmerwohnung, in einem einfachen 50er Jahre Bau. Bezahlbar. Gute Lage.

Der Mentor fragt für seinen Schützling.

„Klar“, sagt der Freund unkompliziert, „sprich bitte mir Frau A. von der Hausverwaltung.“

Alles wird in die Wege geleitet.

„Ich bin der glücklichste Mensch von der Welt“, sagt Nuri.

Dann kommt der Anruf von Frau A.: Die Aufenthaltsgenehmigung von Nuri laufe in zwei Monaten ab, für so kurze Zeit könne man keinen Mietvertrag abschließen. Etwas naiv hatte der Mentor Nuri deshalb zur Ausländerbehörde geschickt. Er solle die Aufenthaltsgenehmigung vorzeitig verlängern lassen.

Das Ergebnis des Zwischenfalls: Keine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung, aber der Mentor hat eine Ahnung davon, welche Steine auf Nuris Weg liegen.

Nuri bekommt die Wohnung trotzdem, denn mit zwei Sätzen räumt der Wohnungsfreund von Herrn Petr das Problem aus dem Weg: „Mach den Vertrag. Im schlimmsten Fall vermieten wir in zwei Monaten nochmal.“

„Sie sind ein guter Mensch Herr Petr“, sagt Nuri und Herr Petr lächelt.

Nächste Folge: Nuris Glaube (5)